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02.01.2024 08:38 Alter: 123 days
Kategorie: Seitennews

NÖ Heizkostenzuschuss 2024


Aufgrund der Änderung der Ausgleichszulagenrichtsätze des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) gelten ab 1. Jänner 2024 die folgenden neuen Einkommensgrenzen (Brutto) für die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses und der NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss.

 

Die aktuellen Erläuterungen, die Richtlinien und das Antragsformular finden Sie ab 1. Jänner 2024 auf der Homepage

https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html