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NÖ Wohnbonus
Die Landesregierung hat den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten. Der NÖ Wohnbonus kann online von 21. Oktober - 15. Dezember 2024 beantragt werden.
Wer kann den Wohnbonus erhalten?
Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
a) 18.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
b) 45.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben
Förderhöhe
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen, abhängig. Der Zuschuss beträgt für die erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00.
Antragstellung
Die Antragstellung ist im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 wie folgt möglich:
- online unter folgendem Link onlineratgeber.noel.gv.at/wohnbonus/
Durch klicken auf das gelbe Feld „Antrag“ gelangen Sie zu einem Online-Ratgeber und in weiterer Folge zu dem Online-Antrag für den NÖ Wohnbonus
oder
- Papierantragsformular
Dieses kann entweder telefonisch unter 02742/9005-15970 angefordert oder über den Link im Bereich „Downloads“ runtergeladen werden.
Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars ist entweder per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post an folgende Adresse möglich:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
NÖ Wohnbonus - Antragsformular.pdf herunterladen (0.23 MB)
NÖ Wohnbonus - Richtlinien.pdf herunterladen (0.22 MB)
NÖ Wohnbonus - Beiblatt.pdf herunterladen (0.09 MB)