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NÖ Heizkostenzuschuss und Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/2024
Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von 150 € beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von 75 € gewährt. Die Antragstellung kann seit 20. Dezember 2023 erfolgen!
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes ab sofort bis 31. März 2024 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Was benötige ich für meinen Antrag?
Bitte das ausgefüllte Antragsformular sowie eine Ausweiskopie und alle Einkommensnachweise (vom gesamten Haushalt!) am Gemeindeamt vorlegen.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie unten angeführt als Download:
- das Antragsformular für den NÖ-Heizkostenzuschuss 2023/24
- die Richtlinien
- die Erläuterungen_Einkommenshöchstgrenze