< PRESSEAUSSENDUNG: Schreiben zu Kostenbeteiligung bei Krankentransporten werden versandt
27.01.2026 12:00 Alter: 15 days
Kategorie: Seitennews
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NÖ Beihilfenstiftung
Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.
Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe.
Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.
Download: Richtlinie für die Vergabe von Beihilfen an Waisen (pdf, 0.1 MB)
Download: Richtlinie für die Vergabe von Beihilfen an Kranke (pdf, 0.1 MB)
Download: Beihilfenansuchen (pdf, 0.5 MB)
- Dateien:
3_b_Infobl_Beihilfen_Waisen.pdf160 K
