Formulare
- Eintragung in die Wählerevidenz ("gelbes Formular") für Auslandsösterreicher_innen
- Eintragungen in die Europa-Wählerevidenz ("blaues Formular")
für nicht österreichische Unionsbürger_innen samt Übersetzungshilfen
Für die Europawahl 2024 muss der Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der aktuellen Hauptwohnsitz-Gemeinde in Österreich bis spätestens zum Stichtag gestellt werden. Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 21. Februar 2024 ist als Stichtag der 26. März 2024 vorgesehen.